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Seit dem 9. November 2021 steht die Krankenhausampel in Bayern auf ROT

Liebe Schwimmer*innen, liebe Eltern, liebe Schwimmfreunde*innen,

die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums ist wegen der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen in Bayern seit Dienstag, 09.11.2021, auf Rot gesprungen.

Damit werden bayernweit Zutritts- und Testregeln noch einmal deutlich verschärft, wie das Gesundheitsministerium am Montag auf seiner Internetseite mitteilte:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Seit 09.11.2021 geht es für unsere Schwimmer*innen nur noch ins Bad, wenn sie geimpft, genesen oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§14. BayIfSMV).

Update 09.11.2021/15:00

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll mit Wirkung zum 11. November 2021 angepasst werden und Erleichterung für die 12-17-jährigen bringen. Solange sie nicht verabschiedet und veröffentlicht wird, gilt für die 12-17-jährigen Sportler*innen die 2G-Regelung.
Sobald am 11. November 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt, befinden sich die 12-17-jährigen Sportler*innen in einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres.
Somit können auch minderjährige ungeimpfte Schwimmer*innen (voraussichtlich bis Ende Dezember 2021) am Trainingsangebot teilnehmen.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflichz gilt für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr. Alle Personen zwischen dem 6. und 12. Geburtstag sind verpflichtet eine OP-Maske zu tragen.

Von der Maskenpflicht befreit sind:
  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
  • Personen, die durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses aus gesundheitlichen Gründen befreit sind. Auf dem Nachweis muss der vollständige Name, das Geburtsdatum, sowie die konkrete Angabe zum Grund der Befreiung angegeben sein. Die Befreiung muss dem Übungsleiter/der Übungsleiterin im Original vorgelegt werden.

Bleibt gesund!
 

Liebe Grüße

Pascale Freisleben
Technische Leitung der SG-Lauf