Prävention sexualisierter Gewalt

Die SG-Lauf verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist!

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Schwimmsport entstehen birgt zugleich Gefahren sexualisierter Übergriffe. Gerade in der letzten Zeit sind v.a. im Schwimmsport immer wieder Übergriffe offengelegt worden. Ein Grund für die SG-Lauf sich hierzu zu positionieren und gut aufzustellen.

Wir haben eine Kultur der Aufmerksamkeit geschaffen und ein Konzept erarbeitet, um mögliche Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter:innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches Kinder und Jugendliche sowie aktive Funktionsträger:innen im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. Außerdem gibt es klare Verhaltensregeln für Übungsleiter:innen beim Umgang mit ihren Schwimmer:innen der Trainingsgruppen.

Zusätzlich wurden vier Vertrauenspersonen als Beauftragte für Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt berufen. Prinzipiell stehen aber alle Funktionär:innen der SG-Lauf als Ansprechpersonen für Betroffene zur Verfügung.

Gaia Stephan und Mats Wettlaufer sind die Jugendansprechpartner, Svenja Lederer und Tom Gehrmann sind die Vertrauenspersonen unter den Funktionären. Ihre Kontaktdaten können, nachdem man sich eingeloggt hat, unter Training/Trainer & Funktionäre gefunden werden.
Sie unterliegen stets der Verschwiegenheit im Rahmen aller ihr zugetragenen Fälle. Die Kommunikation im Rahmen des geregelten Beschwerdemanagements und nach den Vorgaben des Interventionsleitfadens ist davon ausgenommen.

Ebenso gibt es folgende Maßnahmen in der SG-Lauf zur Feststellung der Eignung von Funktionsträgern:

  • Ehrenkodex: Alle Mitarbeitenden der SG-Lauf, die im Nachwuchssport tätig sind, sind verpflichtet den DSV-Ehrenkodex zu unterzeichnen.
  • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis: Alle Mitarbeitenden der SG-Lauf, die im Nachwuchssport tätig sind, sind verpflichtet ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorzulegen, was alle 5 Jahre erneuert werden muss.
  • Qualifizierung der Trainer:innen: Das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt wird in der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden des BSVs kontinuierlich eingebunden und im Rahmen der DSV-Trainerausbildungen (C/B/A-Lizenz) in mindestens 2 Lerneinheiten thematisiert.
  • Neue Trainer:innen: Bevor neue Trainer:innen eine Gruppe eigenständig übernehmen dürfen, findet ein intensives Kennenlernen statt. Zuerst müssen sie als Trainingshelfer:in eine Zeitlang eingesetzt werden, bevor sie eigenständig eine Gruppe führen dürfen.

Wenn sie weitere Informationen haben möchten, melden sie sich bitte bei einer der Vetrauenspersonen oder über das Kontaktfomular.